Mag. Markus Gredler
      Mag. Markus Gredler

Mehr als nur Rechtsberatung

Bei dringenden Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung. Wir bieten hilfreiche Services rund um unsere Rechtsberatungen.

 

Unsere Services im Überblick


Wir errichten Verträge und gründen Gesellschaften

Ob Sie nun

  • eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen wollen,
  • oder Ihre Landwirtschaft oder Ihren Gewerbebetrieb übergeben wollen,
  • oder ob Sie eine Gesellschaft gründen oder umgründen wollen,
  • oder ob Sie für Ihre Liegenschaft Wohnungseigentum begründen wollen,
  • oder ob Sie einen Miet- oder Pachtvertrag oder einen Dienstbarkeitsvertrag, oder einen Werkvertrag abschließen wollen,

stets stehen Sie einem ganzen Geflecht von zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Beziehungen gegenüber, die keinen vorgedruckten Mustern folgen. Einen guten Vertrag auszuhandeln ist ein dynamischer und kreativer Vorgang.
Als selbstbewusster Vertragspartner werden Sie oft überrascht sein, wie zugänglich Ihr Gegenüber reagiert, wenn Sie berechtigte Einwände und Forderungen offen aussprechen. Wer sich über den Tisch ziehen lässt, erntet dafür weder Dank noch Sympathie.

 

WICHTIG!
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie mir Ihrem Vertragspartner verhandeln und holen Sie frühzeitig Rat über die Regelungsmöglichkeiten und über steuerrechtliche Aspekte, denn 
"was einmal mit dem Vertragspartner besprochen ist, lässt sich 
schwer wieder rückgängig machen!"



Wir beraten und vertreten in familienrechtlichen Angelegenheiten

Kein anderer Bereich unserer juristischen Tätigkeit ist so stark von Emotionen geprägt. Wenn zu klären ist

  • welche wirtschaftlichen Konsequenzen eine Scheidung für Sie hätte,
  • welche Regelungen im Scheidungsfalle für Ihre Kinder möglich und notwendig sind,
  • was im Scheidungsfalle aus dem gemeinsam gebauten Haus werden soll,
  • ob Sie tatsächlich der leibliche Vater eines Kindes sind,
  • ob und wie viel Unterhalt Sie bezahlen müssen oder fordern können,
  • ob und unter welchen Voraussetzungen eine Adoption möglich ist,
  • ob und auf welche Art und Weise ein Sachwalterschaftsverfahren für einen Ihrer Angehörigen eingeleitet werden kann bzw. muss

dann wird tief in der Seele gegraben, und gerade bei derartigen Problemen benötigen Sie einen stärkenden Beistand, der für Sie den klaren Kopf behält.

WICHTIG!
Holen Sie unseren Rat ein, noch bevor Sie sich gegenüber Ihren Angehörigen, Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten festlegen. Geben Sie keine unüberlegten Verzichtserklärungen ab. Bereiten Sie sich auf dieses Beratungsgespräch gründlich vor, indem Sie eine Frageliste erstellen.

Insbesondere in Scheidungsfällen ist es unser Anliegen, aus-gewogene einvernehmliche Regelungen zu erreichen und unüberlegte und unter Druck erreichte Verzichtserklärungen (insbesondere Verzicht auf Unterhaltsansprüche) zu verhindern. Unser oberstes Ziel ist es, einen einvernehmlichen Scheidungsvergleich zu erreichen, dazu ist es auch notwendig, da und dort vertretbare Kompromisse einzugehen. Nur sofern ein tragbarer Vergleich am Widerstand der Gegenseite scheitert, wird der Scheidungsprozess abgewickelt.

 

Wir errichten Testamente und vertreten in Verlassenschaftsangelegenheiten

Manchem fällt es schwer, die unvermeidliche Realität des Todes geistig vorweg zu denken und offen über Nachfolgeregelungen und "die Zeit danach" zu reden.

  • Welche gesetzlichen Erbfolgeregelungen gelten, wenn kein Testament vorliegt?
  • In welcher Form muss ein Testament errichtet sein, damit es auch tatsächlich gilt?
  • Was ist das "Zentrale Testamentsregister"?
  • Inwieweit können mit einem Testament die gesetzlichen Erbfolgeregelungen abgeändert werden?
  • Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil und wie hoch ist der Pflichtteil?
  • Wie kann Vorsorge getroffen werden, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern?
  • Welche Vorteile können durch eine Übergabe bei Lebzeiten erzielt werden?
  • Wie kann Erbschafts- und Schenkungssteuer gespart werden?
  • Können Kinder zu Lebzeiten der Eltern irgendwelche erbrechtlichen Ansprüche geltend machen?
  • usw.

Fragen dieser Art sollten Sie nicht ungelöst vor sich herschieben.

Wohl überlegte Übergaben bei Lebzeiten oder durchdachte Testamente bewahren Ihre Familie vor besonders belastenden Streitigkeiten und dienen der unverfälschten Umsetzung Ihres Willens.

Wir beraten und vertreten Sie bei Verkehrsunfällen

Regennasse Straße. Stopp-Schild. Vollbremsung. Crash!
Ein einziger Augenblick wirft Ihr Leben aus der gewohnten Bahn. War es Ihr Fehler oder der des anderen?
Einen kühlen Kopf zu bewahren kann nicht nur Leben retten, es stärkt auch Ihre Ausgangsposition in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung.

WICHTIG!
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, keine spontane Schuldbekenntnisse - Sie verlieren dadurch unter Umständen den Versicherungsschutz; Nehmen Sie - sofern möglich - direkt von der Unfallstelle Kontakt mit uns auf; fertigen Sie direkt an der Unfallstelle - sofern möglich - eine Unfallskizze an und machen Sie Fotos über Spuren und Splitter, notieren Sie Namen und Adresse des Unfallgegners und insbesondere auch von allfälligen Unfallzeugen.

In vielen Fällen werden überaus umfangreiche Fragenkomplexe berührt, Verwaltungsstrafverfahren, gerichtliches Strafverfahren, versicherungsrechtliche Leistungsfreiheiten, Führerscheinentzug, Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten, Pflegekosten, Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, etc.

Ohne juristischen Rat können Sie leicht berechtigte Ansprüche verlieren oder unter Umständen zu unrecht in ein gerichtliches Strafverfahren involviert werden. Haben Sie besonders auch bei eigenem Verschulden keine Scheu vor einer Beratung. Wir ergreifen genauso entschlossen für Sie Partei, wenn Sie selbst Fehler gemacht haben und schützen Sie vor überzogenen Ansprüchen und vor ungerechten Härten.



Wir beraten Sie in zahlreichen weiteren Angelegenheiten

insbesondere

  • in allen zivilrechtlichen Sachen (Schadenersatz, Gewährleistung, nachbarrechtliche Ansprüche, etc.)
  • in allen insolvenzrechtlichen Verfahren (Konkurs, Privatkonkurs, Ausgleich, etc.)
  • in allen exekutionsrechtlichen Verfahren
  • in allen gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren
  • in allen baubehördlichen und gewerbebehördlichen Sachen
  • in allen agrarbehördlichen Sachen
  • in allen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof
  • etc.



Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Mag. Markus Gredler
Talstraße 4a
6280 Zell am Ziller

 

Telefon

+43 5282 4144

(jeweils Mo - Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

 

E-Mail

info@geisler-gredler.at

 

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